entfallen mit der Änderung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport aus 2015
Nach Musterdienstplan und Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 ( Ausbildung Freiwillige Feuerwehr )
erfolgt eine zweijährige ortsbezogene Ausbildung von mindestens 40 Stunden. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt durch die /den zuständige/n Ortsbrandmeister/in.