Was ist die Truppausbildung?

**** eine gesonderte Prüfung Truppmannausbildung Teil 2 erfolgt nach Runderlaß des Innen- ministeriums nicht mehr ****

Auszug FwDV2 :

2.1 Truppmannausbildung
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.


Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.

 

Was ist das Ausbildungziel ?

 

2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.